Ohrgeräusche, Schwindel und einseitige Schwerhörigkeit, Lähmungen der Gesichtsmuskulatur sowie Gefühllosigkeit oder Schmerzen im Gesichtsbereich sind unspezifische Symptome, denen zahlreiche mögliche Ursachen zugrunde liegen können. In seltenen Fällen werden sie durch ein sogenanntes Akustikusneurinom ausgelöst. Dabei handelt es sich um einen gutartigen Tumor, der am Hör- und Gleichgewichtsnerv im Bereich des Innenohrs entsteht.
Der 8. Hirnnerv besteht aus zwei Teilen. Der Hörnerv (Nervus cochlearis) übermittelt die Hörinformation aus dem Innenohr zum Hirnstamm, der Gleichgewichtsnerv (Nervus vestibularis) gibt die aus dem Gleichgewichtsorgan stammende Information an das Gehirn weiter. Parallel zum dem 8. Hirnnerven verläuft der Nervus facialis oder Gesichtsnerv (7. Hirnnerv), der die Gesichtsmuskulatur motorisch kontrolliert. Die Ursache für Akustikusneurinome ist unbekannt. Nur bei einer kleinen Gruppe von Patienten, die an einer so genannten Neurofibromatose Typ 2 leiden, liegt ein genetischer Defekt vor. Dieser führt in der Regel zu multiplen Neurinomen an verschiedenen Hirnnerven und im Bereich des Rückenmarkes.
Wird der Tumor nicht rechtzeitig behandelt, kann es zu einer gefährlichen Quetschung des Hirnstamms oder des Kleinhirns kommen. Auch der Abfluss des Gehirnwassers gerät unter Umständen ins Stocken.
Notwendige Untersuchungen in unserer Praxis
Zielführend ist die Hördiagnostik mit Erstellung eines Ton- und Sprachaudiogramms, einer Impedanzprüfung mit Ableitung der Stapediusreflexe sowie die objektiven audiometrischen Verfahren. Hierzu zählt insbesondere die BERA, die aufgrund charakteristischer Verzögerung der Leitzeit oder einem Leitungsblock auf das Vorliegen eines Akustikusneurinoms hinweisen.
Zusätzlich ist die bildgebende Diagnostik mit dem Kernspintomogramm bei vorliegendem Verdacht unerlässlich. Ergänzend kommen die Gleichgewichtsuntersuchung sowie die Untersuchungen weiterer Hirnnerven hinzu.
Die Behandlung des Akustikusneurinoms
hängt von der Größe des Tumors, dem Zustand des Gehörs, dem Alter des Patienten und seinem Allgemeinzustand ab. Auch die sogenannte abwartende Haltung stellt eine Option dar. Diese ist gerechtfertigt bei sehr kleinen Tumoren, die zu keiner Beeinträchtigung des Hörvermögens geführt haben, oder bei älteren Patienten, bei denen der Tumor noch nicht zu einer Verdrängung des Hirnstamms geführt hat. Erforderlich ist auf jeden Fall eine jährliche kernspintomographische Kontrolle des Tumorwachstums, um den Zeitpunkt einer bei Auftreten von Kompressionserscheinungen doch erforderlichen Operation exakt bestimmen zu können.