Gürtelrose-Impfung

Die Gürtelrose betrifft vor allem Menschen mit geschwächtem Immunsystem und Senioren. Bisher gab es nur einen Impfschutz mit einem Lebendimpfstoff, der für Patienten mit Abwehrschwäche oder bei Einnahme immunsupprimierender Arzneimittel nicht geeignet war. Der in unserer Praxis zum Einsatz kommende neuartige Totimpfstoff zur Verhinderung von Herpes zoster und postherpetischer Neuralgie heißt Shingrix®. Er richtet sich gegen eines der häufigsten Oberflächenproteine des VZV-Virus, das Glykoprotein E. Verstärken lässt sich die dadurch ausgelöste Immunreaktion im Körper durch sogenannte Adjuvantien (Hilfsstoffe), in diesem Fall das Adjuvanssystem AS01B. Der neue Impfstoff hält wesentlich länger als seine Vorgängerpräparate an – selbst vier Jahre nach der Impfung liegt noch 85 % Schutz vor. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt den neuartigen Impfstoff zur Standardimpfung gegen Gürtelrose allen Personen über 60 und jedem über 50, der eine geschwächte Immunabwehr hat. Dazu gehören Menschen mit HIV, rheumatoider Arthritis und anderen Autoimmunerkrankungen, Diabetes oder chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa.

Wie erfolgt die Impfung gegen Gürtelrose?

Für den neuen Lebendimpfstoff sind zwei Immunisierungen notwendig. Er wird zweimal intramuskulär in den Oberarm injiziert. Zwischen den beiden Immunisierungen müssen mindestens zwei und maximal sechs Monate liegen, damit sich der Impfschutz aufbauen kann. Ein Spritze kostet etwa 120-130 €. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in den meisten Fällen die Kosten.

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