Neben den konventionellen Hörgeräten gibt es inzwischen eine Vielzahl implantierbarer Hörgeräte. Sollte eine Verstärkung der Hörsignale über den äußeren Gehörgang und das Mittelohr nicht mehr ausreichen oder ist diese aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich, so besteht alternativ die Möglichkeit der Hörverstärkung über ein knochenverankertes Hörsystem. Hierzu wird die natürliche Fähigkeit des Körpers genutzt, den Schall über Knochenleitung zu verstärken. Ein außen angebrachter Sprachprozessor nimmt über ein integriertes Mikrofon den Schall aus der Luft auf (wie ein Hörgerät), wandelt ihn in Schwingungen um und leitet ihn an das Implantat weiter. Dadurch werden Gehörgang und Mittelohr überbrückt und der Schall gelangt in Form von Vibrationen direkt über den Schädelknochen in das Innenohr.
Indikationen für implantierbare Hörgeräte:
- Vermeidung des Okklusionseffekts (Verschlusseffekt im Gehörgang)
- Gehörgangsprobleme: wiederkehrende Gehörgangentzündungen verursacht durch die Ohrpassstücke, Fehlbildungen des Gehörganges (z.B. Verengung, Exostose usw.)
- Schallleitungs- und kombinierte Schwerhörigkeiten infolge verschiedener Krankheiten (z.B. fehlender Gehörgang oder Mittelohrstrukturen, chronische Mittelohrentzündungen mit oder ohne Trommelfellperforation, Radikalhöhle, Otosklerose usw.)
- Tragekomfort und soziale Aspekte
Implantierbare Hörgeräte werden nach bestimmten medizinischen und audiologischen Indikationen eingesetzt. Für weitere Informationen steht Ihnen das Team von Dr. med. Woltersdorf & Coll. gern zur Verfügung.
Patienten, deren Hörnerv nicht intakt ist, sowie Patienten, deren Cochlea so stark verknöchert ist, dass kein CI mehr implantiert werden kann, profitieren von sogenannten zentral-auditorischen Implantaten.