Arbeitsmedizinische Gehörvorsorge

Arbeitsmedizinische Gehörvorsorge (nach G 20 „Lärm III“) in der Praxis Dr. med. Woltersdorf und Coll.

Stellt sich in der beim Arbeitsmediziner durchgeführten Lärm-I-Untersuchung eine verminderte Luftleitungshörschwelle dar, ist die Ergänzungsuntersuchung nach Lärm II notwendig. Hierbei werden die Untersuchungen ausgeweitet und vertieft. Beträgt oder überschreitet der Hörverlust bei 2 kHz 40, erfolgt eine erweiterte Ergänzungsuntersuchung Lärm III beim HNO Facharzt.

Folgende Untersuchung werden von zertifiziertem Fachpersonal durchgeführt:

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