Arbeitsmedizinische Gehörvorsorge (nach G 20 „Lärm III“) in der Praxis Dr. med. Woltersdorf und Coll.
Stellt sich in der beim Arbeitsmediziner durchgeführten Lärm-I-Untersuchung eine verminderte Luftleitungshörschwelle dar, ist die Ergänzungsuntersuchung nach Lärm II notwendig. Hierbei werden die Untersuchungen ausgeweitet und vertieft. Beträgt oder überschreitet der Hörverlust bei 2 kHz 40, erfolgt eine erweiterte Ergänzungsuntersuchung Lärm III beim HNO Facharzt.
Folgende Untersuchung werden von zertifiziertem Fachpersonal durchgeführt:
- otoskopische Untersuchung
- Tonaudiometrie in Luft- und Knochenleitung
- Sprachaudiogramm (Hörverlust für Zahlen, Einsilbenverständlichkeit)
- Tympanometrie
- Bestimmung der Stapediusreflexschwelle