Geht es um den optimalen Impfzeitpunkt für den Grippeschutz, nennt das Robert Koch-Institut den Zeitraum zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember. Bis die volle Wirksamkeit des bei uns eingesetzten Grippeschutzimpfstoffes Vaxigripp tetra (Anwenderinfo 2024-25 | PDF 160 KB) zum Tragen kommt, dauert es etwa zwei Wochen. Die Kosten von der Influenzaimpfung werden von der Krankenkasse übernommen.
Es gibt gute Argumente für eine Grippe-Schutzimpfung:
- Schutz vor schweren Erkrankungen: Die Grippe kann schwerwiegende gesundheitliche Probleme verursachen, insbesondere bei älteren Menschen, Kindern und Personen mit Vorerkrankungen. Eine Impfung reduziert das Risiko, an einer schweren Grippe zu erkranken.
- Schutz der Gemeinschaft: Indem Sie sich impfen lassen, tragen Sie dazu bei, die Ausbreitung der Grippe in der Gemeinschaft zu verlangsamen. Dies schützt vulnerable Gruppen, die möglicherweise nicht geimpft werden können.
- Verhinderung von Krankheitstagen: Die Grippe kann zu Arbeitsausfällen und Schulschließungen führen. Eine Impfung hilft, diese Ausfälle zu reduzieren und die Wirtschaft und den Bildungsbereich zu stabilisieren.
- Sicherheit und Wirksamkeit: Grippeimpfstoffe sind gut erforscht und haben sich als sicher und wirksam erwiesen. Die meisten Menschen vertragen die Impfung gut, und die Nebenwirkungen sind in der Regel mild und vorübergehend.
- Reduzierung von Komplikationen: Die Grippe kann zu schwerwiegenden Komplikationen wie Lungenentzündung führen. Eine Impfung verringert das Risiko solcher Komplikationen erheblich.
- Da sich die Grippeviren jedes Jahr verändern, wird der Impfstoff jährlich angepasst.
Diesen Menschen empfiehlt die STIKO eine Grippeimpfung:
- alle Personen ab 60 Jahren,
- alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon; bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem ersten Trimenon,
- Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, neurologische Grundkrankheiten wie Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz),
- Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen,
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.
Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem:
- Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.
- Ebenso sollten Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln eine Grippeschutzimpfung erhalten. Die Impfung schützt zwar nicht vor der Vogelgrippe, aber es werden damit problematische Doppelinfektionen vermieden.