Botox-Therapie hilft gegen nächtliches Zähneknirschen

Bruxismus (Zähneknirschen) ist ein unbewusster, nicht natürlicher Gebrauch des Kauorgans, der tagsüber und vor allem nachts auftritt. Er ist gekennzeichnet durch kraftvolles Zusammenpressen / Knirschen der Zähne durch Kontraktion der Kaumuskulatur. Die genaue Ursache des Zähneknirschens ist nicht bekannt, aber genetische Ursachen scheinen eine Rolle zu spielen. Aktuelle Studien weisen auf die Bedeutung eines vom Hirnstamm ausgehenden, selbstständigen Geschehens hin. Man spricht dabei von rhythmischer Kaumuskelaktivität (rhythmic masticatory muscle activity RMMA), die beim Übergang zwischen den verschiedenen Schlafstadien ausgelöst werden und mit sogenannten Weckreaktionen (micro arousal) im Schlaf verbunden sind. Viele Ärzte gehen vor allem beim Wachbruxismus von psychovegetativen Einflüssen aus (Zähneknirschen als Ausdruck unbewusster Spannungszustände). Risikofaktoren für Zähneknirschen sind u.a. Schlafstörungen, Schlafapnoe-Syndrom, Schnarchen, Müdigkeit, Stress, Angst, aber auch Genussgifte wie Alkohol, Koffein, Rauchen und manche Medikamente.

Behandlung mit Botox

Die Behandlung mit Botox bewirkt eine erhebliche Verminderung der Beisskraft und Abnahme der Muskelgröße. Dadurch verringern sich schon nach wenigen Tagen die Beschwerden und mögliche Schäden können reduziert werden. Dr. med. Woltersdorf ist ein erfahrener Anwender von Botox. In unserer Praxis werden Bruxismus-Patienten mit langem Leidensweg aus ganz Sachsen behandelt. Die Therapie mit Botox wird grundsätzlich nur in enger Absprache mit dem behandelnden Zahnarzt als Teil des Behandlungskonzepts eingesetzt. Das Medikament wird gezielt in die verspannten Muskeln, v.a. den M. masseter und M. temporalis (siehe Skizze), eingespritzt. Bei fachkundiger Anwendung treten nur selten Nebenwirkungen auf. Botox wird nach 3-6 Monaten vollständig abgebaut. Eine Gewöhnung oder Abhängigkeit gibt es nicht.
Man muss mit Kosten zwischen ca. 300 und 500 € pro Behandlung rechnen. Private Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten häufig. Bei gesetzlich versicherten Patienten kann ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden.

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