Bescheinungen und Atteste gehören, wenn sie nicht auf den mit den Krankenkassen vereinbarten Formularen ausgestellt werden, nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen und werden entsprechend auch nicht vergütet. Daher stellen wir von Ihnen benötigte Atteste gerne aus, müssen hierfür jedoch eine Gebühr erheben.
Dies betrifft z.B.:
- Bescheinigung für Kindergarten- oder Schulbesuch
- Bescheinigung für Reiserücktritt aus medizinischen Gründen
- Ärztliche Bescheinigung allgemein zur freien Verfügung
- Gutachterliche Berichte für Anwalt, Polizei, Gericht
Über die anfallenden Kosten informieren wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail.